Grillen auf dem Balkon – ja oder nein?

Vor allem Grillfans, die in einer Mietwohnung befassen sich nicht nur mit der Qualität der Steaks und Maiskolben, sondern beschäftigen sich auch mit dem Thema „Nachbarschaft“. Die Frage, die hier über allem steht, ist die, ob es überhaupt erlaubt ist, auf dem Balkon zu grillen bzw. was genau beachtet werden muss.

Darf generell immer gegrillt werden? Nutzt der verantwortungsvolle Mieter Kohle oder Strom? Und was, wenn dem Grillabend ein Nachbarschaftsstreit folgt?Im Folgenden klären wir über die wesentlichen Fakten auf.

Grillen aus juristischer Sicht

Zunächst: es gibt derzeit (noch?) kein Gesetz, welches regelt, ob auf dem Balkon einer Mietwohnung gegrillt werden darf. Wer sich hier dennoch über mögliche Folgen informieren möchte, sollte sich Gerichtsurteile zum Thema ansehen.

Weiterhin zeigt die Erfahrung, dass das Grillen meist vor allem dann kein Problem darstellt, wenn die Nachbarschaft nicht durch Lärm oder Qualm beeinträchtigt wird. Generell gilt es -wie immer beim Thema Nachbarschaft-, ein gesundes Mittelmaß zu finden. Nicht alles muss toleriert werden… weder ein absolutes „Grillverbot“ noch ein „Dauergrillen“.

Eine Ausnahme ist jedoch dann gegeben, wenn im Mietvertrag explizit vermerkt wurde, dass Grillen auf dem Balkon nicht gestattet ist. Wer in einem solchen Fall dennoch grillt, riskiert sogar -nach einer entsprechenden Abmahnung- eine Aufkündigung des Mietverhältnisses.

Grundvoraussetzung: Rücksichtnahme

Nur, weil es kein aktuelles Gesetz gibt, dass das Grillen auf dem Balkon explizit regelt, bedeutet dies natürlich nicht, dass „alles“ erlaubt wäre. Selbstverständlich ist daher unter anderem darauf zu achten, dass…:

  • die Nachtruhe gewahrt wird und Grillpartys nicht ins Endlose gezogen werden
  • der Rauch nicht in die Nachbarwohnungen gelangt.

Weiterhin gehört zum Bereich der Rücksichtnahme auch die Frage danach, ob mit Strom oder Kohle gegrillt werden sollte.

Vor allem das Grillen mit Holzkohle ist in diesem Zusammenhang vielen Vermietern ein Dorn im Auge. Immerhin entsteht hierbei nicht nur der charakteristische Rauchgeruch. Auch der Sicherheitsaspekt spielt hier eine tragende Rolle.

Das Grillen mit Elektrogrills ist hierbei weitaus unproblematischer, da hierbei von einer deutlich geringeren Geruchsbelästigung auszugehen ist.

Darf jeden Tag gegrillt werden?

Immer noch hält sich das Gerücht, es gäbe feste Vorgaben darüber, wie oft im Monat gegrillt werden darf. Das stimmt jedoch nicht. Meist handelt es sich bei solchen Angaben um gerichtliche Entscheidungen, die mit Hinblick auf einen individuellen Fall getroffen wurden.

Wer jedoch darauf achtet, mit Aluschalen und Elektrogrill seine Grill-Mahlzeiten zuzubereiten, die Lautstärke in Grenzen hält und vielleicht den ein oder anderen Nachbarn beschwichtigend auf eine Bratwurst einlädt, dürfte mit dem Grillen auf dem Balkon auch mit Hinblick auf den Nachbarschaftsfrieden keine größeren Probleme bekommen.