Sicherheitsinfos: Was muss bei der Infrarotkabine mit Vollspektrumstrahler beachtet werden?

Infrarotkabinen mit Vollspektrumstrahler sind unglaublich praktisch. So ist es mit ihrer Hilfe zum Beispiel unter anderem möglich, bestimmte Bereiche des Körpers punktuell zu behandeln. Gleichzeitig dringen die abgegebenen Strahlen vergleichsweise tief in den Körper ein und wärmen damit -im wahrsten Sinne des Wortes- von innen heraus.

Um maximalen Nutzen aus den Infrarotkabinen mit Vollspektrumstrahler ziehen zu können, ist es wichtig, selbstverständlich einige Sicherheitshinweise zu beachten. Wichtig: im Folgenden wird auf die allgemeinen Sicherheitsregeln hingewiesen. Weiterhin gilt es immer auch, die spezifischen Angaben der betreffenden Hersteller zu beachten.

Infrarotkabinen mit Vollspektrumstrahler und das Thema „Sicherheit“

Grundlegend gelten im Zusammenhang mit der Infrarotkabine mit Vollspektrumstrahler die folgenden Sicherheitshinweise…:

  1. Besonders wichtig ist, die Strahler selbst nicht anzufassen. Denn: die Temperaturen, die hier erreicht werden, sind extrem hoch. Wer hier unsachgemäß handelt, riskiert unter anderem schmerzhafte Verbrennungen. Daher gilt es, immer einen sicheren Mindestabstand zum Strahler einzuhalten.
  2. Weiterhin gilt es zu beachten, dass Vollspektrumstrahler nicht nur heiß werden können, sondern auch ein extrem helles Licht abgeben können. Daher sollten Nutzer nicht direkt in die Strahler schauen. Wer hier Kompromisse eingeht, riskiert Schäden an der Netzhaut.
  3. Die angenehme Wärme der Infrarotkabine mit Vollspektrumstrahler sollte zudem mit Bedacht eingesetzt werden. Denn: unter anderem wird hier auf der Basis von UVA-Strahlen gearbeitet. Diese sind, sofern sie zu intensiv genossen werden, unter anderem verantwortlich für eine vorzeitige Hautalterung. Weiterhin sind sie auch dazu in der Lage, das Entstehen von Hautkrebs zu fördern. (Die entsprechenden Werte sind hierbei in etwa mit der natürlichen Sonneneinstrahlung zu vergleichen.)

Wie oft eine Infrarotkabine mit Vollspektrumstrahler genutzt werden sollte/ darf, ist von mehreren Faktoren -unter anderem auch von der Anzahl der Sonnenbäder bzw. Solariumbesuche des Nutzers- abhängig. Im Zweifelsfall gilt es, den behandelnden Hausarzt oder Dermatologen hierzu zu befragen.

Für wen ist die Infrarotkabine mit Vollspektrumstrahler geeignet?

Generell ist die Zielgruppe für Infrarotkabinen mit Vollspektrumstrahler vergleichsweise breit gefächert, so dass unter anderem auch einer Nutzung durch Kinder (in Begleitung von Erwachsenen) nichts im Wege steht (selbstverständlich nur, wenn ansonsten keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen).

Die Kabinen sollten jedoch nicht genutzt werden, wenn…:

  • demnächst eine OP ansteht bzw. vor Kurzem eine OP stattfand
  • eine Schwangerschaft besteht
  • die betreffende Person unter einer Krankheit (zum Beispiel auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Venenverschlüsse, Störungen der Nierenfunktion usw.) bzw. Verletzung leidet
  • sich chirurgische bzw. plastische Implantate im Körper befinden
  • eine Überempfindlichkeit gegenüber Sonnenlicht besteht.

Weiterhin darf eine Infrarotkabine mit Vollspektrumstrahler natürlich auch nicht unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss u. ä. genutzt werden. Auch im Zusammenhang mit der Einnahme von Medikamenten ist im Vorfeld der behandelnde Arzt zu befragen.

Wer diese grundlegenden Faktoren kennt, entsprechend gesund ist und sich an die vorgegebenen Sicherheitsrichtlinien hält, kann seine Kabine -nicht nur im Winter- in vollen Zügen genießen.