Grundlegende Sicherheitsrichtlinien für Infrarotkabinen mit Vollspektrumstrahlern – was muss beachtet werden?

Infrarotkabinen zeichnen sich durch eine ganz besondere Form der Wärmeverteilung aus und erfreuen sich daher einer kontinuierlich wachsenden Beliebtheit. Immerhin ist es auf ihrer Basis möglich, eine spezifische Form der Wärme „von innen“ zu genießen. Weiterhin lassen sich Infrarotkabinen auch ideal dazu nutzen, um beispielsweise lediglich einen bestimmten Bereich des Körpers (zum Beispiel nach einer Verletzung) zu erwärmen.

Neben all den Vorteilen, die Infrarotkabinen mit sich bringen, müssen jedoch auch spezielle Sicherheitsrichtlinien beachtet werden. Gerade im Zusammenhang mit der Nutzung von Infrarotkabinen mit einem integrierten Vollspektrumstrahler ergeben sich hier besondere Charakteristika.

Ganz wichtig: ein verlässlicher Augenschutz

Vollspektrumstrahler zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie auf der Basis unterschiedlicher Strahlenbereiche arbeiten. So kommen hier auch unter anderem Strahlen aus dem IR-A-Frequenzbereich zum Einsatz. Diese wiederrum können die Augen der Nutzer einer Kabine nachhaltig schädigen. Daher gilt es, niemals direkt in den Strahler zu schauen und zudem bei der Nutzung der entsprechenden Kabinen eine Schutzbrille zu tragen.

Und: Die Vollspektrumstrahler werden während der Nutzung extrem heiß! Dementsprechend versteht es sich von selbst, dass diese nicht angefasst werden dürfen. Sensibilisieren Sie auch Kinder hierauf, indem Sie ihnen die Funktion des Strahlers erklären und auf die besagten Risiken aufmerksam machen.

Infrarotkabinen und Hygiene – eine verlässliche Kombination

Wie mit Hinblick auf die Nutzung einer Sauna gilt selbstverständlich auch im Zusammenhang mit der Infrarotkabine, dass grundlegende hygienische Bedingungen erfüllt werden müssen. So ist es wichtig, dass die Nutzer sich nicht direkt auf das Holz der Kabine setzen, sondern stattdessen ein Handtuch nutzen, dass den Schweiß auf verlässliche Weise aufnimmt.

Achten Sie weiterhin darauf, dass Sie bzw. Ihre Gäste während der Nutzung der Infrarotkabine nicht nur auf dem Handtuch sitzen, sondern auch, dass Sie Ihre Füße und Hände hierauf abstützen können. Somit beugen Sie der Verbreitung von Bakterien und Co. vor.

Infrarotkabinen müssen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden

Trotz der Nutzung von Handtüchern sollten Infrarotkabinen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden, damit die hygienischen Anforderungen auch in vollem Umfang erfüllt werden können.

Doch keine Sorge! Die Reinigung einer Infrarotkabine nimmt nicht viel Zeit in Anspruch und gestaltet sich weitestgehend problemlos. Für leichte bis mittlere Verschmutzungen reicht es vollkommen aus, die betreffenden Stellen mit einem feuchten Lappen abzuwischen. Je nach Nutzung sollte die komplette Kabine ebenfalls alle paar Wochen mit besagtem Tuch durchgewischt werden.

Sollten Sie in diesem Zusammenhang stärkere Verschmutzungen entdecken, reicht es oft aus, diese mit der rauen Seite eines Schwamms oder mit Schmirgelpapier zu bearbeiten. Auf chemische Reiniger gilt es jedoch, zu verzichten bzw. vor deren Verwendung den Hersteller zu kontaktieren oder die Pflegehinweise zu studieren. “